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Keine Verbote durch die F-Gase-Verordnung!

NEU: Ab dem 12. März 2027 sind Leckageprüfungen neben Kältetechniksystemen in Kühllastwagen und -anhängern auch für folgende Produkte vorgeschrieben:

Kältetechniksysteme für

  • Leichte Kühlfahrzeuge
  • Intermodale Container, einschließlich Kühlcontainer
  • Eisenbahn-Kühlwagen

Klimaanlagen und Wärmepumpen in

  • Schweren Nutzfahrzeugen
  • Lieferwagen
  • Nicht straßengebundenen mobilen Maschinen und Geräten in der Landwirtschaft, im Bergbau und im Baugewerbe, in Zügen, U-Bahnen, Straßenbahnen
  • Flugzeugen