Keine Verbote durch die F-Gase-Verordnung!
NEU: Ab dem 12. März 2027 sind Leckageprüfungen neben Kältetechniksystemen in Kühllastwagen und -anhängern auch für folgende Produkte vorgeschrieben:
Kältetechniksysteme für
- Leichte Kühlfahrzeuge
- Intermodale Container, einschließlich Kühlcontainer
- Eisenbahn-Kühlwagen
Klimaanlagen und Wärmepumpen in
- Schweren Nutzfahrzeugen
- Lieferwagen
- Nicht straßengebundenen mobilen Maschinen und Geräten in der Landwirtschaft, im Bergbau und im Baugewerbe, in Zügen, U-Bahnen, Straßenbahnen
- Flugzeugen