Allgemeine Richtlinien
Neben den bekannten Grenzwerten für HFKW-Kältemittel zur Durchführung von Leckageprüfungen sind nun auch Leckageprüfungen ab einer Füllmenge von 1 kg HFO-Kältemittel (2 kg bei hermetisch geschlossenen Systemen) obligatorisch.
Ab sofort müssen Leckageprüfungen an Kaltwassersätzen mit dem Kältemittel R-1234ze mit einer Füllmenge von ≥ 1 kg durchgeführt werden. Außerdem muss der durchführende Fachbetrieb über eine F-Gase-Zertifizierung verfügen.
Ausnahme: Bei hermetisch dichten, in Wohngebäuden installierten Geräten muss keine Leckageprüfung durchgeführt werden, wenn die Füllmenge unter 3 kg liegt.
In der folgenden Tabelle findest du die vorgeschriebene Häufigkeit der Leckageprüfungen nach Füllmenge des jeweiligen Kältemitteltyps.

Anforderungen nach Reparatur
Wie bisher muss die finale Leckageprüfung nach einem reparierten Leck innerhalb eines Monats nach der Reparatur durchgeführt werden.
NEU: Zwischen der Reparatur und der finalen Dichtheitsprüfung muss jetzt ein zeitlicher Mindestabstand von mindestens 24 Stunden liegen (bisher durfte die Prüfung direkt nach der Reparatur durchgeführt werden).
Die Inspektion muss nicht zwingend vor Ort durchgeführt werden, sondern kann auch mithilfe einer indirekten Inspektionsmethode über unsere verschiedenen Offsite-Lösungen wie Daikin on Site (Kaltwassersätze), Daikin Cloud Plus (VRV), Web Checker (VRV oder Rooftop) oder DCS Residential (ausgewählte Split-Systeme) durchgeführt werden. Diese indirekten Inspektionsmethoden sind für jede präventive und zeitlich vorgeschriebene Leckageprüfung zulässig.
Diese Regelung trifft auf alle Systeme, unabhängig von der Art des Kältemittels, nach der Reparatur eines Lecks zu.